PayPal verbietet negative Berichterstattung in Blogs

Abgelegt von Sascha Schoppengerd am 20.01.2010 um 11:20 Uhr

Es ist sicherlich schon viel im Netz über den Zahlungsanbieter PayPal und seine Geschäftsmethoden geschrieben worden und da sollte es uns eigentlich auch nicht mehr wundern, dass her und da plötzlich Konten gesperrt werden oder das Guthaben in Höhe von mehreren tausend Euro über Tage eingefroren wurden.

Auf eine ganz andere Problematik bin ich jedoch erst gestern aufmerksam geworden und da ich mir sehr sicher bin, dass nur wenige Online-Händler die aktuellen PayPal-AGB (PDF) wirklich aufmerksam gelesen haben, möchte ich diesen Artikel dazu nutzen, die Netzwelt ein wenig mehr zu sensibilisieren. Bevor Sie jetzt jedoch weiterlesen, möchte ich Sie vorsorglich noch darauf hinweisen, dass ich mich mit diesem Artikel bereits auf sehr dünnem Eis bewege, denn der Zahlungsanbieter PayPal verbietet in seiner aktuellen Fassung der AGB jeglich negative Berichterstattung in sämtlichen Medien und da die Konsequenzen in dem Papier nicht genau aufgeführt sind, dürfte wohl in Kürze eine Sperrung unseres PayPal-Kontos folgen.

4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode: Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten, dürfen Sie PayPal gegenüber Ihren Kunden oder in anderen Veröffentlichungen nicht fehlerhaft darstellen oder in Misskredit bringen.

Mal ganz abgesehen davon, dass eine deratige Passage in meiner Augen gegen mein Grundrecht der Meinungsfreiheit verstößt, passiert vielleicht aber auch nichts und PayPal nimmt dieses Feedback einmal zum Anlaß darüber nachzudenken, ob es wirklich Sinn macht aggressiv ein umfangreiches Käuferschutzprogramm zu bewerben, dass ausschließlich auf dem Rücken der angeschlossenen Online-Händler finanziert wird.

Was war geschehen?

Um die grundlegende Problematik und die damit verbunde Haftungsgefahr für Online-Händler zu verstehen, möchte ich Ihnen von einem Fall berichten, der sich in den letzten Tagen in unserem Unternehmen exakt so abgespielt hat, wie ich ihn in den folgenden Zeilen darstellen werde.

Am 26. November 2009 bestellte ein Kunde, nennen wir ihn mal Herr B., eine Software-Lizenz in unserem Online-Shop. Kein großer Betrag (ca. 83 EUR) und keine wirklich große Sache. Eben eine Transaktion, wie sie mehrfach am Tag vorgenommen wird. Die Lizenz wurde von Herrn B. innerhalb von Sekunden via. PayPal bezahlt und wir haben anschließend die Lizenzdatei ausgestellt und die Software an den Kunden ausgeliefert.

In den Tagen darauf meldete Herr B. sich nochmals zu einigen Support-Anfragen und nachdem alle Fragen geklärt waren, wurde die Transaktion von uns abgeschlossen. Alle waren also glücklich, bis zum 07.01.2010, denn an diesem Tag erhielten wir von PayPal die Nachricht, dass Betrag von unserem Konto zurückgebucht wurde und vorübergehend einbehalten wird, da die Zahlung vermutlich nicht durch Herrn B. genehmigt wurde. Nun gut…so eine Untersuchung dauert in der Regel ein paar Tage und wir haben die Sache erstmal auf sich beruhen lassen. Schon öfter hatten wir nämlich den Fall, dass Konten unserer Kunden seitens PayPal ohne jegliche Angabe von Gründen gesperrt wurden und das hatte in der Regel zur Folge, dass natürlich auch die betreffenden Transaktionen nachträglich storniert wurden.

In allen Fällen wurden die Rechnungsbeträge dann jedoch per Überweisung bezahlt und das Problem war damit aus der Welt geschafft worden, doch diesmal sollte es anders laufen. Nach mehrere vergeblichen Versuchen den Kunden zu kontaktieren, haben wir dann am 19.01.2010 beschlossen, mal bei PayPal anzurufen um uns an der Hotline über den aktuellen Stand der Untersuchung zu informieren.

Zu unserer Verwunderung war auch nach 45 Min. kein Mitarbeiter in der Lage uns zu erklären, warum die Betrag überhaupt zurückgebucht wurde. Man vermutet seitens PayPal, dass es bei Herrn B. zu einer Rückbuchung der Lastschrift oder zu einer Rückbuchung der Kreditkarte gekommen ist, doch genau sagen kann uns das bis heute niemand aus dem Unternehmen. Kein Beleg für eine Stornierung und keine einzige Info im System über diesen Vorgang. PayPal bucht also einfach ohne einen Grund zu kennen und ohne jegliche rechtliche Grundlage einen Betrag von unserem Konto zurück.

Und wer haftet für den Zahlungsausfall?

Interessant wurde es jedoch als ich den Mitarbeiter auf die Haftungsfrage angesprochen habe, denn schließlich haben wir die Ware ordnungsgemäß an Herrn B. geliefert und nach Wochen wurde die Transaktion dann ohne jegliche Angabe von Gründen durch PayPal storniert. Was wäre nun, wenn es sich nicht wie in unserem Fall um eine vergleichsweise günstige Software, sondern um einen teuren Fernseher etc. gehandelt hätte?

Aber auch für diesen Fall hält die AGB eine wenig freudige Überraschung bereit:

Wenn im Falle eines Zahlungsausfalls eine von Ihnen empfangene Zahlung rückgängig gemacht wird, haften Sie gegenüber PayPal für den Zahlungsbetrag und etwaige Gebühren. In folgenden Fällen liegt ein Zahlungsausfall vor:

  • Bei einer Rücklastschrift
  • Bei einer Kreditkartenrückbuchung
  • Wenn die Zahlung nicht durch den rechtmäßigen Inhaber des PayPal-Kontos genehmigt wurde

Was bedeutet das aber nun im Klartext? Nun, in meinen Augen bedeutet das nichts anderes, als die Risikoabwälzung auf die eigenen Kunden. Egal wann und wo es bei einer Transaktion zu einer Rückbuchung kommt, die einen finanziellen Schaden für PayPal bedeuten würde, räumt sich das Unternehmen das Recht ein, die entsprechenden Gelder vom Zahlungsempfänger unverzüglich zurückzufordern.

Da man in diesem Punkt aber offenbar auch gleich mit berechtigtem Widerstand aus den Reihen der eigenen Kunden rechnet, erhöht man ein paar Zeilen weiter gleich mal den Druck auf die Gefolgschaft:

Wir können außerdem rechtliche Schritte einleiten, um unsere Ansprüche gegen Sie durchzusetzen, zum Beispiel durch Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens.

Nun würde mich natürlich mal interessieren, in wie weit die entsprechenden Passagen der PayPal AGB überhaupt mit der gültigen Rechtsprechung in Europa vereinbar sind, denn schließlich ist PayPal seit einiger Zeit offiziell eine Bank und für die gelten nun einmal besondere Regeln. Man könnte den Fall vielleicht mit der eigenen Hausbank vergleichen, denn wenn ich dort hingehe und ein Darlehn für Auto aufnehme, dann kann die Bank im Zahlungsausfall ja auch nicht zum Händler gehen uns sagen:

Ok…das Auto hat der Kunde von dir bekommen und da er nicht mehr zahlt, darf der Kunde zwar sein Auto behalten, aber das Darlehn darfst du nun für den Kunden an mich zurückzahlen.

PayPal macht hier nichts anderes. Das Unternehmen räumt seinen Kunden quasi einen Kurzkredit ein, denn wenn das Guthaben auf dem Konto nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit zur Zahlung via. Kreditkarte oder Lastschrift. Sind die Konten des Käufers jedoch nicht ausreichend gedeckt und kommt es zu einer Rückbuchung, so haftet letztendlich allein der Verkäufer für den entstandenen Schaden. Das muss man sich mal wirklich im Kopf klarmachen…jeder Händler, der PayPal in seinem Shop anbietet, haftet mit seinem Vermögen für die möglichen Zahlungsausfälle der luxemburger Bank und zu allem Überfluss verbietet die AGB dem Händler noch darüber zu berichten.

Mein Fazit

Für uns steht jedenfalls fest, dass PayPal als Zahlungsanbieter damit völlig untragbar geworden ist. Wir sind nicht mehr länger bereit, ein derartiges System mit unseren Gebühren zu finanzieren und deshalb wird PayPal auch in den nächsten Tagen aus unserem Shop verschwinden. Um unseren Kunden die Entscheidung zu verdeutlichen, werden wir darüber hinaus auch einen entsprechenden Hinweis auf diesen Artikel im Shop anbringen, denn unserer Meinung nach ist es wichtig, dass sich möglichst viele Händler mit diesem Thema befassen, denn immer dann wenn die Netzwelt mit einer Stimme spricht, können wir auch etwas bewegen und daher möchte ich Sie einfach mal ganz direkt bitten, uns zu helfen und diesen Artikel noch bekannter zu machen.